Beschwerdekonzept

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule ist uns an der Grundschule Wietze sehr wichtig. Um Anliegen, Fragen oder auch Kritikpunkte transparent, fair und lösungsorientiert zu klären, haben wir den Beschwerdeweg an unserer Schule verbindlich festgelegt und schriftlich zusammengefasst.

Der folgende Beschwerdeweg gilt für den Unterricht, den Fach- sowie Vertretungsunterricht und den Ganztag. Er dient dazu, Gespräche in klaren Strukturen zu führen, Missverständnisse zu vermeiden und die Arbeit aller Beteiligten zu unterstützen.

Grundsätzlich gilt:

Anliegen sollen dort geklärt werden, wo sie entstehen. Direkte Gespräche helfen, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Dabei ist uns bewusst, dass Klärungsprozesse mitunter Zeit benötigen, um nachhaltig wirken zu können. Erst wenn die schulischen Klärungswege ausgeschöpft wurden, können bei Bedarf weitere Instanzen oder externe Beratungsstellen hinzugezogen werden. Wir bitten Sie zudem, bei Gesprächswünschen den Anlass des Gesprächs kurz zu benennen, damit eine angemessene Vorbereitung möglich ist und Anliegen zielgerichtet besprochen werden können.

Schaubild

Anliegen im Klassenkontext

  1. Zunächst erfolgt ein Gespräch mit der Klassenleitung, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln.
  2. Führt dieses Gespräch nicht zu einer ausreichenden Klärung, erfolgt weiteres Klärungsgespräch, um Absprachen zu reflektieren oder anzupassen.
  3. Auf freiwilliger Basis können Beratungslehrkraft / Schulsozialarbeiterin hinzugezogen werden.
  4. Erst wenn diese Schritte ausgeschöpft sind, wird die Schulleitung in den Klärungsprozess einbezogen.

Anliegen im Vertretungs- oder Fachunterricht

  1. Zunächst erfolgt ein Gespräch mit der Fach- oder Vertretungslehrkraft, um Anliegen direkt anzusprechen.
  2. Falls erforderlich, wird der Klärungsprozess in einem weiteren Gespräch fortgesetzt, die Klassenleitung kann unterstützend hinzugezogen werden.
  3. Auch hier besteht die Möglichkeit, die Beratungslehrerin / Schulsozialarbeiterin unterstützend einzubeziehen.
  4. Die Schulleitung wird erst dann beteiligt, wenn alle anderen Klärungsschritte zu keiner ausreichenden Lösung geführt haben.

Anliegen im Ganztag

  1. Anliegen im Ganztag werden zunächst bei der pädagogischen Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter, der Lehrkraft besprochen.
  2. Führt dieses Gespräch zu keiner Klärung, wird die Ganztagskoordinatorin in den weiteren Klärungsprozess einbezogen.
  3. Auf freiwilliger Basis können Beratungslehrkraft / Schulsozialarbeiterin hinzugezogen werden.
  4. Erst wenn diese Schritte ausgeschöpft sind, wird die Schulleitung in den Klärungsprozess einbezogen.